Lippstadt: Radverkehr in der Burg- und Kolpingstraße entgegen der Einbahnregelung zulassen!

DIE LINKE Ratsfraktion Lippstadt

Antrag an den Umwelt-, Bau- und Mobilitätsausschusses (UBMA) am 23.08.2023

Der Ausschuss hat in der Vergangenheit anders entschieden. Wir hoffen, dass dies nun korrigiert wird:

Unser Antrag mit Bildern finden Sie anbei.


Radverkehr in der Burg- und Kolpingstraße

UBMA am 23.08.2023

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Moritz!
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Fürstenberg!

Die Fraktion DIE LINKE beantragt, die Freigabe des Radverkehrs entgegen der Einbahnstraße in der Burg- und Kolpingstraße erneut auf die Tagesordnung des Umwelt-, Bau- und Mobilitätsausschusses am 23.08.2023 zu nehmen. 

Wir stellen den Antrag frühzeitig und hoffen, die Fraktionen haben so Gelegenheit, die Angelegenheit zu überdenken. 

Der Ausschuss möge beschließen, den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße in der
a) Burgstraße und
b) Kolpingstraße

(optional: zunächst für ein Jahr) freizugeben.(Die Verwaltung möge dem Umwelt-, Bau- und Mobilitätsausschuss über die Erfahrungen berichten.)

Wir bitten die Verwaltung, mit Plänen die örtlichen Gegebenheiten im Ausschuss darzustellen und rechtlich einzuordnen.

Wenn die Verwaltung die Öffnung befürwortet (siehe Niederschrift der Verkehrskommission vom 8. März 2023), ist davon auszugehen, dass die Zulässigkeit geprüft wurde. Wenn dem so ist, ist die Öffnung gemäß VwV-StVO umzusetzen. 

Die Niederschrift der Verkehrskommission führt ausführlich aus, warum Verwaltung, ADFC, Anwohnerinnen und Anwohner die Freigabe in der Burg- und Kolpingstraße für rechtlich und sachlich geboten halten.
Wenn Burg- und Kolpingstraße freigegeben würden, würde damit in der Altstadt eine einheitliche Regelung geschaffen werden. 

Begründung:

Die Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrende in Gegenrichtung ist mit der StVO-Novelle 2021 eine verbindliche Soll-Bestimmung geworden. Die Nicht-Freigabe ist eine Verkehrsbeschränkung, die nur bei einer besonderen Gefahrenlage erlaubt ist. Diese liegt hier nicht vor. Wäre dies der Fall, müsste diese rechtssicher dokumentiert und begründet werden.

Auszug Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
in der Fassung vom 8. November 2021

Zu Zeichen 220 Einbahnstraße

IV. Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, soll Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden, wenn

a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 m betragen,

b) die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist,

c) für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird.

Bei der Begegnungsbreite im Sinne von Satz 1 Buchstabe a handelt es sich um den unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten tatsächlich beim Begegnen der am Verkehr Teilnehmenden zur Verfügung stehenden Raum.


In Burgstraße und Kolpingstraße gelten Tempo 30 km/h. Eine Straßenbreite von mindestens 3,5 m ist hier wegen dem Fehlen von Linienbusverkehr und dem Fehlen von stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen nicht gefordert. Damit sollen im Regelfall auch Straßen unter 3,5 m Begegnungsbreite geöffnet werden. Die Breiten in der Burgstraße und Kolpingstraße sind mehr als ausreichend. Kurze Engstellen sind ausdrücklich laut Verwaltungsvorschrift kein Grund, die Freigabe zu verweigern. Es gilt gegenseitige Rücksichtnahme.  

Kfz verringern ihre Geschwindigkeiten bei Begegnungen mit Radverkehr insbesondere bei Breiten von unter 3,50 m. Auch bei schmalen Fahrgassen regeln sich die Begegnungen aufgrund des guten Sichtkontaktes unproblematisch. Begegnungsunfälle Rad-Kfz treten in geöffneten Einbahnstraßen praktisch kaum auf. Bei gegenläufigem Radverkehr gäbe es z. B. eher weniger Gefahr durch Dooring (Lenkrad auf Fußwegseite, Autofahrerinnen und Autofahrer gucken eher nach vorn als nach hinten, etc.).

Burgstraße (Angabe der kleinsten nutzbaren Breiten):
Höhe Hausnummer 66, links und rechts halb auf dem Bürgersteig parkende Autos:
Nutzbare Breite/Fahrgasse: ca. 3,35/3,40 m
FOTO (Für FOTOs siehe Antrag als pdf)
Durch Parkverbotszonen und Grundstückszufahrten sind ausreichend Ausweichmöglichkeiten vorhanden. Die Ausweichmöglichkeiten sind wohl nur im Ausnahmefall bei sehr breiten Fahrrädern (u. a. Lastenfahrräder) nötig, nicht bei herkömmlichen einspurigen Rädern.

Höhe Hausmummer 23, links im Seitenstreifen parkende Autos, rechts auf der Fahrbahn parkende Autos: 
Nutzbare Breite/Fahrgasse: 3,60 m
FOTO

Höhe Hausnummer 38,  links im Seitenstreifen parkende Autos, rechts auf der Fahrbahn parkende Autos: 
Nutzbare Breite/Fahrgasse: ca. 3,55/3,60 m
FOTOs
Es könnte mit einer zusätzlichen kurzen Halteverbotszone eine zusätzliche Ausweichmöglichkeit geschaffen werden. Für erforderlich halten wir dies nicht.

Vor der Einmündung David-Gans-Straße ist die Burgstraße baulich eingeengt. Nutzbare Breite vor der Verengung ohne die Zickzacklinie rechts zu überfahren: 4,3 m von Bordstein links (Halteverbot) bis an die Zickzacklinie rechts heran (= Ausweichmöglichkeit).
Nutzbare Breite in der Einengung/Fahrgasse: 3,5 m
(Länge der Einengung vorne zur Straßenmitte hin ca. 5,5 m)
FOTO

Höhe Hausnummer 12, links auf der Fahrbahn parkende Autos, rechts absolutes Halteverbot:
Nutzbare Breite/Fahrgasse: 3,8 m
FOTO

Höhe Hausnummer 4, links auf der Fahrbahn parkende Autos, rechts absolutes Halteverbot:
Nutzbare Breite/Fahrgasse: 4,0 m

Und noch ein Stück weiter, Höhe der rechts nah an die Fahrbahn heranrückenden Hause-Ecke,  links auf der Fahrbahn parkende Autos, rechts absolutes Halteverbot:
Nutzbare Breite/Fahrgasse: 4,0 m

Kolpingstraße (Angabe der kleinsten nutzbaren Breiten):

Abschnitt Cappelstraße bis Lichtenbergstraße:

Höhe Hausnummer 4, links Halteverbot, rechts auf der Straße parkende Autos:
Nutzbare Breite/Fahrgasse: ca. 4,60/4,70 m
FOTO
Durch Parkverbotszonen und Grundstückszufahrten sind ausreichend Ausweichmöglichkeiten vorhanden.

Abschnitt Lichtenbergstraße bis Weihenstraße:

Höhe Hausnummer 25, rechts auf der Straße parkende Autos:
Nutzbare Breite/Fahrgasse: ca. 3,50/3,60 m
FOTO
Durch Parkverbotszonen und Grundstückszufahrten sind ausreichend Ausweichmöglichkeiten vorhanden.

Anregungen
1.Die Fraktion DIE LINKE regt an, die Einsehbarkeit der Kurve der Burgstraße zu verbessern durch Erweiterung der Parkverbotszone um eine Fahrzeuglänge nach vorn und/oder hinten:
FOTOs
(Die Perspektive von Autofahrer*innen ist tiefer.)

2. Wir bitten zu prüfen, ob die Anlegung von Einfahrt- und Ausfahrtschleusen für den Radverkehr in Gegenrichtung angelegt werden können, um für zusätzliche Sicherheit zu sorgen. Beispielbild:
BILD

Lippstadt, 30.05.2023

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bruns, Fraktionsvorsitzender
Telefon 0170 75 45 0 45