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Für Solidarität und soziale Gerechtigkeit. Gegen Waffenexporte und Kriegseinsätze der Bundeswehr. Für mehr Demokratie und eine gerechte Verteilung des Reichtums. Für einen wirklichen Klimaschutz.

Hier können Sie sofort online Ihren Eintritt in die Partei DIE LINKE erklären. Oder das unten stehende Formular downloaden, ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und an uns schicken: DIE LINKE. Kreis Soest, Ulricherstraße 39, 59494 Soest. Fax: 02921 6710631

Eintrittserklärung & Bankeinzug DIE LINKE

Parteiprogramm DIE LINKE

Die Hälfte zahlt das Finanzamt

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.