Schwimmbad CabrioLi: Freier Eintritt für Familienpass-Inhaber!

DIE LINKE Ratsfraktion Lippstadt

Ab Beginn der Sommerferien bis Jahresende!

Wer kann den Familienpass bekommen:

  • Familien/Alleinerziehende mit Kindern und geringem Einkommen*
  • Alleinstehende und Paare ohne Sozialleistungsbezug mit geringem Einkommen*
  • Familien/Alleinerziehende mit einem behinderten Kind (Grad der Behinderung 100)
  • Personen, die Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) beziehen
  • Personen, die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen
  • Personen, die Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) beziehen
  • Personen im Alten- oder Pflegeheim, die lediglich den Barbetrag („Taschengeld“) nach dem SGB XII zur Verfügung haben
  • Personen im Heim/in einer Pflegefamilie, die Leistungen nach dem SGB VIII oder SGB XII erhalten
  • Personen, die Wohngeld beziehen
  • Studierende, die BAföG beziehen

Wie wird der freie Eintritt finanziert:
Die Stadt Lippstadt hat Landesmittel aus dem Stärkungspakt NRW bekommen, mit denen steigende Energiepreise und hohe Inflation ausgeglichen werden sollen.