Schwimmbad CabrioLi: Freier Eintritt für Familienpass-Inhaber!
Ab Beginn der Sommerferien bis Jahresende!
Wer kann den Familienpass bekommen:
- Familien/Alleinerziehende mit Kindern und geringem Einkommen*
- Alleinstehende und Paare ohne Sozialleistungsbezug mit geringem Einkommen*
- Familien/Alleinerziehende mit einem behinderten Kind (Grad der Behinderung 100)
- Personen, die Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) beziehen
- Personen, die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen
- Personen, die Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) beziehen
- Personen im Alten- oder Pflegeheim, die lediglich den Barbetrag („Taschengeld“) nach dem SGB XII zur Verfügung haben
- Personen im Heim/in einer Pflegefamilie, die Leistungen nach dem SGB VIII oder SGB XII erhalten
- Personen, die Wohngeld beziehen
- Studierende, die BAföG beziehen
Wie wird der freie Eintritt finanziert:
Die Stadt Lippstadt hat Landesmittel aus dem Stärkungspakt NRW bekommen, mit denen steigende Energiepreise und hohe Inflation ausgeglichen werden sollen.