1. Mai 2011 in Lippstadt

DGB-Kundgebung auf dem Marktplatz

Gegen Leiharbeit und Hungerlöhne!

Leiharbeit muss wieder klaren Regeln unterworfen werden, die Lohndumping verhindern und Beschäftigte schützen. Daher fordert DIE LINKE:

  • Der Grundsatz „Gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen bei gleicher Arbeit“ muss ohne Ausnahme gelten. Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter erhalten ab dem ersten Einsatztag den gleichen Lohn und die gleichen Arbeitsbedingungen wie Festangestellte. Dazu gehört auch, dass Leiharbeitskräften alle sozialen Einrichtungen, wie Kantinen oder Pausenräume, zur Verfügung stehen müssen.
  • Die Verleihdauer ist wieder auf drei Monate zu begrenzen. Dadurch wird verhindert, dass Leiharbeit reguläre Beschäftigung dauerhaft verdrängt.
  • Betriebs- und Personalräte im Entleihbetrieb erhalten ein zwingendes Mitbestimmungsrecht über den Einsatz von Leiharbeit. Kommt keine Einigung mit dem Arbeitgeber zustande, entscheidet die Einigungsstelle. Leiharbeitskräfte müssen außerdem ab dem ersten Einsatztag ein aktives Wahlrecht bei Betriebsratswahlen haben und bei den Schwellenwerten für die Bildung und die Größe des Betriebsrates Berücksichtigung finden.
  • Leiharbeitskräfte erhalten zusätzlich zu ihrem Lohn eine Flexibilitätsprämie in Höhe von zehn Prozent des Bruttolohnes.
  • Das Synchronisationsverbot wird wieder eingeführt. Damit wird verhindert, dass Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter lediglich für die Dauer eines Einsatzes bei der Leiharbeitsfirma beschäftigt werden.
  • Befristete Beschäftigung bei Leiharbeitsfirmen sowie der Einsatz von Leiharbeitskräften als Streikbrecherinnen und Streikbrecher müssen verboten werden.
  • Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn, der in dieser Legislaturperiode auf zehn Euro pro Stunde angehoben wird, muss die allgemeine Untergrenze für alle Beschäftigten bilden.