Weniger an Demokratie

Dirk Wilkens-Hagenkötter

Das Landesverfassungsgericht hat gesprochen

Das Landesverfassungsgericht hat gesprochen: Die Kommunalwahl darf am 30.8. stattfinden und die Abschaffung der Stichwahl zum Bürgermeister bleibt bestehen. 

Die erste Entscheidung ist wohl verständlich. Selbst wenn es berechtigte Gründe, gerade auch finanzielle Gründe gibt, die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl zusammen zu legen, so ist der Aufwand für Verwaltung und Parteien jetzt noch einmal alles zu verschieben sehr hoch.

Natürlich ist es offensichtlich warum CDU und FDP die ursprüngliche Verlegung der Wahl auf den 7. Juni durchsetzen wollten. Es ging nur darum, eine hohe Wahlbeteiligung zu verhindern, die es bei einem Wahltermin zusammen mit der Bundestagswahl fraglos gegeben hätte. Erfahrungsgemäß fallen die Prozente bei der FDP geringer aus, wenn die Wahlbeteiligung hoch ist.

Anfangs spielte es für beide Parteien offenbar keine Rolle, dass die Kommunalwahl im Europawahlkampf untergehen würde. Bei einer Zusammenlegung mit der Bundestagswahl war das dann aber plötzlich der alles entscheidende Grund die Wahltermine nicht zusammen zu legen. Immerhin hatte das Landesverfassungsgericht hier schon einmal eine Trennung von Europa- und Kommunalwahl erreicht. Nun, wie schon gesagt, es schon problematisch geworden, wenn der Termin 30.8. jetzt noch einmal verschoben worden wäre.

Was schon wirklich an die Substanz geht, ist die Beibehaltung des einen Wahlgangs bei der Bürgermeisterwahl. Denn das ist ein Weniger an Demokratie. Weniger Demokratie, denn in den meisten Fällen werden nun Bürgermeister gewählt, die nicht die Hälfte aller Stimmen hinter sich haben. Im Extremfall könnte bei beispielsweise vier etwa gleich beliebten Kandidaten jemand mit 25,1 % der Stimmen gewählt werden.  Das würde sicherlich eine Ausnahme sein, aber es zeigt, wie wenig tatsächliche Demokratie noch hinter einer Bürgermeisterwahl steht.

Dirk Wilkens-Hagenkötter