Versagen der Beratungshilfe ist verfassungswidrig!

Burkhard Trahm

Waffengleichheit hergestelt

Presserklärung 20.06.2009
DIE LINKE. Basisgruppe aha

Endlich ! Versagen der Beratungshilfe ist verfassungswidrig!

Rat bei der Hartz IV-Behörde zu suchen, die den Widerspruch erlassen hat, ist unzumutbar!

Endlich, so die Meinung vieler Erwerbsloser, wurde dem absurden Ansinnen der Bundesländer >Verfassungswidrigkeit< entgegengehalten. Sich ausgerechnet bei einer Hartz IV-Behörde Rat suchen zu müssen, die einen Sanktions- oder Kürzungsbescheid bei Hartz IV-Beziehern erlassen hat, ist unzumutbar, so das Bundesverfassungsgericht in einer heute bekannt gegebenen Entscheidung.

Dazu Burkhard Trahm von der Basisgruppe aha der Partei DIE LINKE im Kreis Soest: "Der Politik von Bund und Ländern ist ein deutlicher Riegel vorgeschoben worden, indem durch Verweigerung der Beratungshilfe einerseits und die flächendeckende Nichtgewährung von finanziellen Mitteln der unabhängigen Beratungsstellen andererseits, die Einlegung von Rechtsmitteln de facto verhindert werden sollte. Noch im vergangenen Jahr hatte der arbeits- und sozialpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion NRW gesagt, dass es nicht die Aufgabe eines Bundeslandes sein kann, Arbeitslosenzentren zu fördern, die Bescheiden der staatlichen Argen widersprechen.

Jetzt müssen die Länder eben die wesentlich teureren Beratungen bei Rechtsanwälten tragen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit der heute bekannt gegebenen Entscheidung ein Stück Waffengleichheit zwischen finanziell bemittelten und unterbemittelten Menschen wieder hergestellt. Der absurden Logik der Hartz IV-Befürworter wurde erneut etwas durch das Bundesverfassungsgericht entgegengesetzt.

(Beschluss Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1517/08)