Verfassungsklage prüfen

DIE LINKE und DIE SO! im Kreistag

LINKE pocht auf Einhaltung des Konnexitätsprinzipes

Die Bundesregierungen und die Landesregierungen verletzen immer dreister das Konnexitätsprinzip, wonach derjenige der eine Leistung bestellt, auch dafür die finanziellen Mittel bereitstellen muss.
Die Fraktion hat den Antrag gestellt zu überprüfen in welchem Maß das Land gegen dieses Prinzip verstößt und damit der Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung verletzt ist.
Nach dieser Prüfung soll zusammen mit anderen Kreisen unverzüglich Klage beim Landesverfassungsgericht Nordrhein-Westfalen auf Einhaltung des Konnexitätsprinzips erhoben werden. Der Märkische Kreis prüft schon eine Verfassungsklage.

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