Keine Barauszahlungen von ALG II in Supermärkten!

DIE LINKE und DIE SO! im Kreistag

Leider müssen ja auch im Kreis Soest Menschen mit ALG II auskommen, das ist eigentlich schon schlimm genug, jetzt sollen sie auch noch stigmatisiert werden. Die geplante Auszahlung von Barleistungen in Lebensmittelläden muss verhindert werden. Es kann ja wohl nicht sein, dass Hoheitliche Aufgaben an die Kassen des Supermarktes verlegt werden. Wie soll hier eine Verschwiegenheitspflicht gewährleistet werden? Oder sind ALG-II-Empfänger Menschen 2. Klasse, für die solche Grundrechte nicht gelten?

Um dies zu verhindern stellten wir in der Kreistagssitzung am 19.12.2017 folgenden Antrag:"Der Kreis Soest appelliert an die zuständigen Stellen, das Jobcenter weiterhin für Menschen in Notlagen Barleistungen auszahlen und diese Aufgabe nicht an den Lebensmittelhandel delegiert wird.“

Da der Kreis Soest gut mit der Agentur für Arbeit zusammen arbeitet, konnte uns die Kreisverwaltung öffentlich und protokolliert zusagen, dass diese diskriminierende Maßnahme im Kreis Soest nicht umgesetzt wird.

Man kann zwar nicht verhindern, dass die Geldautomaten abgebaut würden, aber eben sicherstellen, dass Barleistungen der BA nicht an Lebensmittelkassen ausgezahlt werden. Denkbar wären Auszahlungen z. B. an Postschaltern.

Da können wir uns für diese direkte Umsetzung unseres Antrages bei Dezernent Topp nur bedanken!

Auch die Kreisverwaltung machte deutlich, dass sie so eine Vorgehensweise der BA für Arbeit für nicht nachvollziehbar hält!