Bei der AHA alles in Ordnung?

Martin Rediker

Leserbrief
zum Bericht "AHA vermittelt 3.900 Arbeitslose"
in der "Lippstadt am Sonntag" Nr. 5 vom 03. Februar 2008

Beim Lesen des o. g. Beitrages gewinnt der Beobachter den Eindruck, dass bei der "AHA" und deren Arbeit alles in Ordnung sei.
Dies ist sicherlich auch so beabsichtigt; und zweifelsohne ist es auch legitim, das die Behörde AHA ihre - aus ihrer Sicht - "erfolgreiche Arbeit" der Öffentlichkeit zur Kenntnis gibt.

Allerdings ist es aus der Sicht der Betroffenen keinesfalls so, dass bei der AHA alles in Ordnung ist; und nach meinem Demokratieverständnis hat die Öffentlichkeit gleichfalls ein Anrecht darauf auch Negatives und Kritisches über die Arbeit von - und über die Zustände in der - AHA zu erfahren.

So wird in diesem Bericht beispielsweise kein Wort über die vielen fehlerhaften Bescheide dieser Behörde verloren. Der Verfasser dieser Zeilen musste leider selber zweimal ALG II beantragen; keiner der beiden erlassenen Erstbescheide, die er erhielt, waren einmal von Anfang an fehlerfrei; jedes Mal musste in Form von Widersprüchen gegen diese Bescheide interveniert werden.

In diesem Zusammenhang wäre es deswegen mal interessant zu erfahren, wie hoch die Anzahl der Widersprüche ist, seit es die AHA gibt; ebenfalls wäre es interessant dargelegt zu bekommen, wie viele Klagen es aufgrund von abgelehnten Widersprüchen es vor dem Sozialgericht Dortmund gibt, und wie viel Prozent davon dann für die Betroffenen erfolgreich waren?

Ebenso kein Hinweis auf die oftmals unnötigen und sinnlosen so genannten "Eingliederungsvereinbarungen"; die zum einen unter Zwang abgeschlossen werden müssen, und die vom inhaltlichen her teilweise z. B. lediglich Auszüge über Pflichten nach dem SGB II enthalten, und wo der zuständige Sachbearbeiter noch nicht einmal die in der PC Maske festgelegten Satzbausteine nach individuellen Gesichtspunkten des Hilfeberechtigten verändern kann (aus "technischen" Gründen - angeblich).

Ebenfalls wird in dem Bericht nicht danach gefragt, wie viel erzwungene Umzüge ("Zwangsumzüge") es für die vom SGB II ("Hartz IV") Betroffenen im Kreis Soest gibt; ebenso wird nicht die Frage danach gestellt, wie viele Niedriglohnjobs die AHA vermittelt, wovon die Betroffenen allerdings weiterhin ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, sondern weiterhin auf SGB II Leistungen angewiesen sind!

Keine kritische Nachfrage hinsichtlich des sich alljährlich wiederholenden Skandals der Nichtübernahme der mit dem Schulbesuch bei Kindern anfallenden Kosten!

Und selbstverständlich wird nirgends ein Wort darüber verloren, dass kein Mensch von den gewährten Regelsätzen menschenwürdig leben kann, und deswegen nicht nur die Wohlfahrtsverbände eine Erhöhung des Regelsatzes um mindestens 20 % fordern!

Mein Fazit: Sehr Schade, leider nur eine sehr einseitige Berichterstattung über die Problematik des ALG II Systems aus Sicht der Behörde und ihrer Vertreter!

Martin Rediker, Lippstadt