Keine Auskunft - Keine Klage

DIE LINKE. Ratsfraktion Lippstadt

Wer bestellt, der soll auch bezahlen!

Der Antrag in der Anlage wurde am Montag 26.04.2010 im Rat der Stadt Lippstadt behandelt und mit großer Mehrheit abgelehnt. Die Fraktion beantragte, dass die Stadtverwaltung die Beträge beziffert die wider des Konnexitätsprinzipes nicht vom Land zur Verfügung gestellt werden.


Die Bundesregierungen und die Landesregierungen verletzen immer dreister das Konnexitätsprinzip, wonach derjenige der eine Leistung bestellt, auch dafür die finanziellen Mittel bereitstellen muss. LINKE für Verfassungsklage DIE LINKE. Ratsfraktion Lippstadt hat im Stadtrat den Antrag gestellt zu überprüfen in welchem Maß das Land gegen dieses Prinzip verstößt und damit der Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung verletzt ist.
Nach dieser Prüfung soll zusammen mit anderen Städten unverzüglich Klage beim Landesverfassungsgericht Nordrhein-Westfalen auf Einhaltung des Konnexitätsprinzips erhoben werden. In anderen Städten und Kreisen in NRW sind bereits ähnliche Initiativen ergriffen worden.



Michael Bruns, Fraktionsvorsitzender in der Ratssitzung am 26.04.2010:

„Die Fraktion DIE LINKE beantragt, dass die Stadtverwaltung die Beträge beziffert die wider des Konnexitätsprinzipes nicht vom Land zur Verfügung gestellt werden.

Das hat die Verwaltung bisher nicht getan. So lange das nicht beziffert ist, kann es auch keine Klage geben. Der Antrag liegt seit Februar vor. Bei anderen Anträgen bekommt man eine ausführliche Vorlage mit Informationen, hier aber nicht. Dem Rat und den Fraktionen steht es ja auch frei diese Informationen zu nutzen - nicht nur für eine Klagevorbereitung - sondern auch für die Haushaltsberatungen und um mit der aktuell prekären Haushaltslage argumentativ umzugehen.

Gerade angesichts der drohenden Haushaltssicherung und harten Einschnitten sollten Rat und Verwaltung zeigen, dass wir in Verantwortung für Lippstadt der Verletzung des Konnexitätsprinzipes nicht tatenlos zusehen. Die Stadt hat nicht über ihre Verhältnisse gelebt und schlecht gehaushaltet.

Wer bestellt, der soll auch bezahlen! Ich bezweifele, dass das Land die Mittel für den Ausbau der Kinderbetreuung U3 vollständig und bedarfsdeckend an die Kommunen weiter gegeben hat. Wieviel fehlt da in Lippstadt? Welche weiteren Verletzungen des Konnexitätsprinzipes gibt es? Wie viel Euro macht das aus?

Der Märkische Kreis oder die Stadt Gevelsberg prüfen bereits eine Verfassungsklage. Politiker aller Couleur und die kommunalen Spitzenverbände beklagen die prekäre Haushaltslage, selbst in Kommunen, denen es bisher gut ging.

Nur in Lippstadt - da ist das alles nicht so wild?????

Der 2. Teil unseres Antrages zu b) zum Thema Verfassungsklage ist ja nur eine Absichtserklärung. Aber die Informationen die sollten wir zusammen tragen lassen. Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung die Beträge im Einzelnen beziffert die wider des Konnexitätsprinzipes nicht vom Land zur Verfügung gestellt werden. Das ist a) unseres bereits im Februar eingereichten Antrages. Ich bitte um Zustimmung. Ein erster Bericht erfolgt in der nächsten Hauptausschuss- bzw. Ratssitzung.“