DIE LINKE will Schulspeisung aus Erbschaft finanzieren

DIE LINKE. Ratsfrakion Lippstadt

Größerer Beitrag aus der Wirtschaft für Stiftungsprofessur gefordert

DIE LINKE. Ratsfraktion Lippstadt
Presseerklärung 08.09.2010

DIE LINKE will Schulspeisung aus Erbschaft finanzieren
Größerer Beitrag aus der Wirtschaft für Stiftungsprofessur gefordert


"DIE LINKE begrüßt den Ausbau des Ganztagsangebotes, den künftigen Ganztagsbetrieb der Gesamtschule und die generelle zunehmende Nachfrage bei der Schulspeisung. Die daraus resultierden Herausforderungen zu bewältigen, muss Priorität vor Leuchtturmprojekten haben, " fordern Michael Bruns und Michael Scholz von der Ratsfraktion der LINKEN.

"Eine Verbesserung der Bildung ist in der Breite wichtig und nicht als Elitenförderung. Kinder und Jugendlichen muss ermöglicht werden den Weg zum Studium überhaupt zu schaffen. DIE LINKE wird am Montag in der Haupt- und Finanzausschussitzung beantragen die Schulspeisung zum Teil aus einer Erbschaft von 350.000 Euro, die die Stadt erhalten hat, zu finanzieren statt eine private Stiftungsprofessur an der Hochschule Lippstadt damit zu fördern, " erklärt Michael Bruns, Fraktionsvorsitzender der LINKEN. "Eine Dame hat das Geld der Stadt vererbt und nicht der privaten Wirtschaft. Stiftungsprofessuren sind nicht aus öffentlichen Mitteln sondern privaten Stiftungen und aus der Wirtschaft zu finanzieren. Ich fordere einen größeren Beitrag dazu aus der heimischen Wirtschaft insbesondere der Hella, die von dem Lehrstuhl für Lichttechnik profitieren kann!“

"Zur Forderung der LINKEN nach gebührenfreier Bildung für alle gehört auch das kostenlose Frühstück und Mittagessen für alle Schülerinnen und Schüler! Mit knurrendem Magen lernt es sich nicht gern, " so Michael Scholz, Mitglied des Schul- und Kulturausschusses. "DIE LINKE lehnt die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung auf 3,50 Euro pro Mahlzeit bei der Schulspeisung ab. Viele Eltern könnten sich das nicht leisten. Der Preis pro Mahlzeit muss einheitlich bei 2,50 Euro oder darunter gehalten werden. Das Küchenpersonal muss ohne Fremdvergabe oder Leiharbeitsverhältnisse sozialversicherungspflichtig öffentlich beschäftigt werden.“