Lippstadt: Antrag der LINKEN zur Vermeidung von Stromsperren

DIE LINKE. Ratsfraktion Lippstadt

Wir schlagen vor Stromsperren zu vermeiden indem Stromversorger und Sozialamt bzw. Jobcenter zusammenarbeiten um bei Sozialleistungsempfängern frühzeitig Hilfsangebote bei Zahlungsrückständen zu machen (z. B. Gewährung eines Darlehns, Ratenzahlungsvereinbarungen).

Hier unser Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Zaremba!
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sommer!

Die Fraktion DIE LINKE beantragt einen Tagesordnungspunkt "Stromsperren vermeiden" für die Sitzung des Ausschuss für Jugend und Soziales am 25.01.2017 oder spätestens am 08.03.2017.

Der Ausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung der Stadt Lippstadt wird beauftragt, gemeinsam mit den Stadtwerken Lippstadt als Energie-Grundversorger, dem Fachbereich 5 (Familie, Schule und Soziales) und dem örtlichen Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) als Sozialleistungsträger eine Verfahrensregelung zur Vermeidung von Stromsperren zu erarbeiten.

Sozialleistungsempfängerinnen und -empfänger sollen vom Sozialamt bzw. Jobcenter künftig eine freiwillige Einwilligungserklärung vorgelegt werden, die einen Datenaustausch zwischen dem Energie- bzw. Grundversorger und dem Sozialamt bzw. Jobcenter erlaubt. So kann der Stromversorger das Sozialamt bzw. Jobcenter informieren, wenn eine Stromsperre droht und gemeinsam mit diesem eine Regelung über den Abtrag des Zahlungsrückstands erarbeiten.

Begründung:
Wie aus dem aktuellen Monitoringbericht 2016 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes hervorgeht, nahm die Zahl der Stromsperren in den vergangenen Jahren deutlich zu. Insgesamt wurden 2014 bundesweit die Versorgung mit Strom von 351.802 Anschlüssen unterbrochen. Es ist davon auszugehen, dass davon regelmäßig auch Haushalte in Lippstadt betroffen sind.

Für die Energieversorger entstehen durch Rückstände und Stromsperren vermeidbare Aufwände. Stromsperren verschlimmern die Situation von Sozialleistungsempfängerinnen und Sozialleistungsempfängern durch die Kosten der Durchführung einer Sperrung und die Wiederherstellung der Versorgung. 

Die Versorgung mit Elektrizität ist in unserer Gesellschaft eine Grundvoraussetzung für ein menschenwürdiges Wohnen und für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Unterbrechung der Stromversorgung ohne vorherige Vermittlung durch die Sozialämter bzw. Jobcenter muss daher unbedingt vermieden werden. Durch die Vermittlung durch das Sozialamt bzw. Jobcenter steigen zudem die Aussichten des Energieversorgers zu seinem Geld zu kommen. 

Um drohende Stromsperren zu vermeiden, sollten künftig frühzeitig Hilfsangebote bei Zahlungsrückständen (z. B. Gewährung eines Darlehens, Ratenzahlungsvereinbarungen, Vermittlung in die Schuldnerberatung, Teilnahme am "Stromsparcheck") erfolgen. In der Stadt Saarbrücken gibt es seit 2013 ein erfolgreiches Konzept zur Vermeidung von Stromsperren. In der Stadt Arnsberg ist dies im letzten Jahr auf den Weg gebracht worden.

Mit freundlichen Grüßen

Lippstadt, 09.01.2017

Waldemar Domanski,
ordentliches Mitglied mit beratender Stimme im Jugendhilfeausschuss

Michael Bruns,
Fraktionsvorsitzender DIE LINKE
Telefon 01707545045

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