Schulstreik: Warum Kriegsdienstverweigerung keine Garantie ist
Am 08. Mai 2026 fand der dritte bundesweite Schulstreik gegen Wehrpflicht statt - auch in Soest waren wir wieder mit einigen Schüler:innen und weiteren Teilnehmenden vertreten. Aber warum streiken wir überhaupt?
Komm' doch bitte zur Bundeswehr!
Seit Anfang 2026 erhalten Jugendliche einen Brief von der Bundeswehr. Dieser soll dazu bewegen, zur Wehrerfassung einen Fragebogen auszufüllen. Unter anderem soll angegeben werden, wie hoch das „Interesse am Dienst als Soldatin oder Soldat“ ist. Für Jugendliche mit männlichem Geschlechtseintrag ist dies verpflichtend.
Mit diesem Schritt möchte sich der Staat einen Überblick über den Wehrwillen und den Zustand der Jugendlichen in Deutschland verschaffen. Er will wissen, wie er uns in Zukunft besser für seine Zwecke und seine internationalen Machtansprüche einsetzen kann und wer besonders bereit ist, diesen Dienst zu leisten. Die Regierung nimmt dabei unsere ganze Generation in Geiselhaft: Es heißt, wenn sich nicht genug Freiwillige fänden, müsse man eben zum Zwang greifen. Es ist eine Drohgebärde: „Sei freiwillig brav, sonst zwingen wir dich.“ Immerhin wird der Staat bestimmt nicht seine militärische Schlagfertigkeit vom Willen der Jugend abhängig machen.
Auch nutzt die Bundeswehr sehr offensiv die materiellen Zwänge Jugendlicher aus, beispielsweise indem Gehälter oder Ausbildungsmöglichkeiten eröffnet werden, die vielen sonst verwährt bleiben. Das ist freilich keine staatliche Wohltätigkeit, immerhin ist es derselbe Staat, der erst für diese Verhältnisse sorgt und gerade fleißig die Sozialsysteme kürzt.
Verweigert doch einfach!
Es ist wichtig, die Bedeutung von Artikel 4, Abs. 3 des Grundgesetzes richtig einzuordnen. Dabei handelt es sich um den bekannten Satz: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. [...]”
Befürworter argumentieren, das Grundgesetz würde uns zusichern, im Zweifel niemals für Deutschland in den Krieg ziehen zu müssen. Das stimmt nicht. In Deutschland gibt es kein Recht auf die Freiheit vom Zwang, sondern ein Recht darauf, einen Antrag zu stellen. Dabei geht es um die Kriegsdienstverweigerung, die gibt's aber nur aus den richtigen Gründen. Nämlich solchen des Gewissens, über deren Feststellung staatliche Institutionen selber entscheiden. Der Staat entscheidet über das Verfahren, wie diese Verweigerung zu funktionieren hat, genauso wie über die entsprechenden Hürden und lehnt den Antrag im Zweifel auch ab.
Die Umsetzung hängt nunmal vollständig von genau der Obrigkeit ab, die dem Recht überhaupt erst Geltung verleiht: dem Staat. Dieser definiert, wie die Verweigerung stattfinden soll, wie leicht diese zu erreichen ist und was er als die „richtigen Gründe” gelten lässt. Das wird allein daran deutlich, dass es in der Vergangenheit Phasen gab, in denen es jeweils leichter oder schwerer war, zu verweigern. Um 1970 wurden beispielsweise weniger als die Hälfte aller Verweigerungen von der Prüfkammer anerkannt, die mussten dann zum Wehrdienst. Dazu: https://d-nb.info/1199814474/34
Bestünde kein Zwang, müsste man immerhin auch kein Alternativmodell zum Normalzustand (dem Wehrdienst) einrichten. Das ist auch keine staatliche Nettigkeit, sondern einfach eine Maßnahme, um Menschen, die aus Gewissensgründen tatsächlich nicht zur direkten Gewaltanwendung fähig sind, einfach in andere Sektoren zu verteilen, in denen sie dem Staat nützlich sein können. So sind auch Kriegsdienstverweigerer „nur vor solchen Tätigkeiten [geschützt], die in einem nach dem Stand der jeweiligen Waffentechnik unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einsatz von Kriegswaffen stehen” (BVerfGE 68, 1-92, Leitsatz). Im Falle einer allgemeinen Wehrpflicht müsste man im Regelfall auch einen Ersatzdienst leisten, im Kriegsfall sowieso. Das kann auch lebensgefährliche Arbeiten in Lazaretten, an Stellungen oder der Herstellung und Vorbereitung von Kriegswaffen beinhalten.
Das Recht auf einen Antrag ist also noch lange keine Garantie. In der Rechtsauslegung gibt es darüber durchaus Spielräume, so schreibt der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 06.01.2025 zum Beispiel, dass Wehrpflichtige „in außerordentlicher Lage zusätzlichen Einschränkungen unterliegen und in letzter Konsequenz sogar gehindert sein könnten, den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen [!] zu verweigern”. Oder in anderen Worten: Im Ausnahmefall könne man, so der BGH, anzweifeln, ob eine Verweigerung überhaupt noch möglich ist. Im Ernstfall stellt der Staat die Selbsterhaltung des Souveräns (also sich selbst) immer über die Ansprüche des Individuums.
Kein Staat macht sich vom Willen oder den Interessen seiner Bevölkerung abgängig, nie. Das tut die BRD auch nicht, weder im Krieg, noch jetzt im zivilen Alltag.
Zum Thema Verweigerung empfiehlt sich auch dieser sehr gelungene Artikel der marxistischen Gruppe Widerspruch: https://widerspruch.noblogs.org/post/2026/01/11/niemand-wirklich-niemand-muss-eine-knarre-in-die-hand-nehmen-wenn-er-das-nicht-will-von-wegen/
Nicht in unserem Interesse!
Ein bürgerlich-kapitalistischer Staat wie Deutschland handelt nicht in unserem Interesse. Weder im Interesse der Jugend noch im Interesse der Arbeiter:innenklasse. Wenn wir auf die Straße gehen, dann nicht nur, weil wir das neue Gesetz ablehnen, sondern weil wir erkannt haben, dass unsere Privat- und besonders unsere Klasseninteressen im Widerspruch zu den Interessen des Staates stehen. Der Staat ist Verwalter der kapitalistischen Gesellschaft mit all ihren Widersprüchen und richtet sie so ein, dass sie seinen Zielen (wie Souveränität, Erschließung von Märkten, Wachstum) entspricht.
Da wir im Kapitalismus ständig künstlichen Mängeln, Konkurrenz und Interessenwidersprüchen mit der besitzenden Klasse, den Kapitalist:innen, ausgesetzt sind, stehen wir als Arbeiter:innen zu einem gewissen Grad selbst in der Abhängigkeit von diesem Staat. Der Staat sichert uns zu, uns vor genau den Folgen dieses Systems zu schützen, die er als gefährlich für seine eigenen Interessen einstuft - das ist ein Teil dessen, was einige Marxist:innen als ideellen Gesamtkapitalisten bezeichnen. Viele Menschen schließen nun daraus, dass der Staat dadurch und durch unsere vermeintliche Beteiligung an der staatlichen Herrschaft (Wahlen) auch in unserem Interesse handle. Auch das stimmt nicht - schon gar nicht im Krieg.
Kein Staat der Welt führt Kriege allein um des Wohlergehens seiner Bevölkerung willen. Es geht stets um die Aufrechterhaltung der staatlichen Souveränität und Herrschaft, die gegen Millionen Menschenleben aufgewogen wird. Dabei macht sich ein Staat auch nicht von dem Willen seiner Bevölkerung abhängig, den er zu einem großen Teil ja sogar zu beeinflussen versucht. Wenn es sein muss, wird eben mit Zwang rekrutiert.
Auf die Straßen!
Für uns lässt das alles nur einen Schluss zu:
Wir werden uns auch an zukünftigen Aktionen gegen Krieg und gegen die Wehrpflicht beteiligen. Auch an kommenden Schulstreiks. Um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, folgt unseren Profilen auf Instagram: https://www.instagram.com/linksjugendkreissoest/ und https://www.instagram.com/schulstreik_soest/
Krieg dem Krieg; Krieg den Verhältnissen!
von Luna Heip (Sprecherin)



