Lippstadt: Über Feuerwerks-Verbote informieren!

Die Linke Ratsfraktion Lippstadt

Gesundheitsgefährdung, Unfälle, Tierleid, Brandgefährdung, Umweltverschmutzung, Missbrauchsgefahr und Übergriffe auf Einsatzkräfte sprechen für Einschränkungen

Für die Ratssitzung am 24.02.2025 hatten wir einen Antrag zur Feuerwerks-Einschränkung gestellt. Man sollte nicht warten, bis in Lippstadt etwas Schlimmes passiert! 

Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz § 23 Absatz 1 schreibt vor: "Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten." Das ist aber kaum bekannt. Und wo gilt das konkret?

Der Rat hat beschlossen, dass jeweils im Dezember die Stadt die Bevölkerung über das bestehende Verbot informiert. Die Information durch die Stadtverwaltung ist ein Fortschritt, den wir begrüßen. 

Ein Lippstädter Verbot, dass zum Beispiel für dichte Siedlungslagen, bei Holzhandlungen, Baumärkten, Tierheimen, Tankstellen und bei Fachwerkhäusern gelten sollte, fand im Rat keinen Anklang.