Lippstadt: Solaranlagen-Verbot in der Altstadt aufheben!

Mehr Solaranlagen für Lippstadt 

Gestaltungssatzung für den historischen Stadtkern der Stadt Lippstadt


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sommer!


1. Die Fraktion DIE LINKE beantragt folgende Änderung der "Gestaltungssatzung für den historischen Stadtkern der Stadt Lippstadt" zur Tagesordnung des Rates am 23.09.2019:

§ 9 Technische Anlagen

Antennen, Solaranlagen, Mobilfunkeinrichtungen, Parabolantennen, Klimageräte und sonstige technische Anlagen dürfen vom öffentlichen Verkehrsraum nicht sichtbar sein.

"Solaranlagen" wird gestrichen.


2. Die Verwaltung möge in einer der nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses (10.10.2019 oder 21.11.2019) aufzeigen, wie ein verhältnismäßiges Gebot zur Errichtung von Solaranlagen auf Dächern für das gesamte Stadtgebiet gestaltet werden kann. Wir halten es zudem für sinnvoll, dass bei Bauten im historischen Stadtkern, die nicht den Vorgaben der Gestaltungssatzung entsprechen, die Errichtung von Solaranlagen auf Dächern künftig nach Möglichkeit vorgeschrieben wird (z. B. Volksbank, Sparkasse). Die Fraktion beantragt, dass auch darüber im Stadtentwicklungsausschuss beraten werden soll.
 

Begründung:
Die Anforderungen des Denkmalschutzes und die nötige Erlaubnis der Stadt Lippstadt (§ 2 der Gestaltungssatzung) sollten als Anforderungen für den Schutz der historischen Stadtkerns bei Solaranlagen genügen.
Der Rat hat den Klimanotstand beschlossen. Im Sinne des Klimaschutzes sollten zusätzliche Solaranlagen nicht mit einem pauschalen Verbot verhindert werden. Möglichst viele Solaranlagen sind wünschenswert.


Mit freundlichen Grüßen

Lippstadt, 28.08.2019

Michael Bruns, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE