Kreistag beschließt: Landeswassergesetz nicht verschlechtern!

DIE LINKE und DIE SO!

Kreistagssitzung am 11. Februar 2021

In der Kreistagssitzung am 11. Februar wurde über Anträge zu den geplanten Änderungen am Wassergesetz NRW § 35 Absatz 2 abgestimmt. Mit Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und DIE SO! wurde der gemeinsame Antrag aller Fraktionen als erstes behandelt und einstimmig angenommen. Dieser Antrag war vom Lörmecke-Aufsichtsrat geschrieben und von den Fraktionen übernommen worden.

Wir hatten im Vorfeld den Weg für den gemeinsamen Antrag frei gemacht, indem wir uns bereit erklärt hatten, unseren Antrag für erledigt zu erklären, wenn der Gemeinsame positiv entschieden wird.

Unseren zweiten Antrag zum Wassergesetz, bei dem es um Gewässerrandstreifen geht, hatten wir aber aufrechterhalten. Hier plant die Landesregierung den § 31 Landeswassergesetz (LWG) deutlich zu verschlechtern. Mit der geplanten Gesetzesänderung soll es z. B. erlaubt werden, Gewässerrandstreifen im Flachland ganz wegfallen zu lassen oder zu ermöglichen im 5-Meter-Bereich von Gewässern Pflanzenschutz- und Düngemittel einzubringen. Außerdem sollen Bebauungen hier leichter möglich sein.

Dass die Kreistagsfraktion der SPD alles versucht um unseren Anträgen (DIE LINKE und DIE SO!) nicht zustimmen zu müssen, ist einfach nur peinlich. Obwohl unser Antrag ein Appell an die CDU-FDP-Landesregierung war, hier keine Veränderungen am § 31 LWG vorzunehmen, einem Gesetz dass SPD/GRÜNE 2016 durchgesetzt hatten, war es den SPD-Genoss*innen nicht möglich hier zuzustimmen. Der Fraktionsvorsitzende Klespe hatte dieses Gesetz noch Ende Dezember 2020 in einem Presseartikel als „Ökologische Errungenschaft“ angepriesen und sich gegen Änderungen ausgesprochen.
Der ehemalige Fraktionsvorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Wilfried Jäger hatte in seiner Rede, alle von mir kurz zuvor erhobenen Kritikpunkte an der geplanten Gesetzesänderung, bestätigt! Die Ablehnung des Antrages begründete Jäger dann mit der fadenscheinigen Aussage, dass neue Bundesgesetz zum Bienen- und Insektenschutz würde dies alles regeln und damit wäre der Antrag obsolet.

Manfred Weretecki,
Fraktionsvorsitzender DIE LINKE und DIE SO!