Kommunale Selbstverwaltung darf nicht zur leeren Hülle werden
Rekorddefizite gefährden die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden.
Derzeit bringen die Kämmerer in den meisten Kommunen die Haushaltsplanentwürfe für das Jahr 2027ff. in die politischen Gremien ein. In den dann folgenden Haushaltsberatungen der von den Bürger*innen bei den Kommunalwahlen gewählten größtenteils ehrenamtlich aktiven politischen Vertreter*innen wird dann die Arbeitsgrundlage für die Kommunalverwaltungen der nächsten Jahre geschaffen.
Dazu erklärt Utz Kowalewski, kommunalpolitischer Sprecher im Landesvorstand von die Linke NRW: „Für das kommende Haushaltsjahr drohen landesweit neue Rekorddefizite. Die kommunale Selbstverwaltung ist durch Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich garantiert. Doch dieses Recht droht zunehmend zur leeren Hülle zu werden, wenn Städte, Gemeinden und Kreise aufgrund unzureichender Finanzierung und politischer Beschlüsse auf Bundes- und Landesebene ihre Aufgaben kaum noch erfüllen und vor Ort nicht mehr eigenständig gestalten können“.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Im Jahr 2025 verzeichneten die deutschen Kommunen ein Rekorddefizit von 31,9 Milliarden Euro. Das waren 7,1 Milliarden Euro mehr als bereits im Defizitjahr 2024. Gleichzeitig belief sich der kommunale Investitionsrückstand laut KfW-Kommunalpanel 2026 auf rund 231,2 Milliarden Euro.
„Wenn der Bund und das Land NRW Aufgaben für die Kommunen beschließen, ohne für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen, gefährden sie die tatsächliche Handlungsfähigkeit der Kommunen. Die Einhaltung dieses sogenannten Konnexitätsprinzipes ist eigentlich verbindlich. Dennoch findet es in der Praxis nur unzureichend Anwendung. Denn Selbstverwaltung bedeutet mehr als die formale Zuständigkeit: Sie setzt voraus, dass Kommunen über ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen verfügen, um eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen und umzusetzen. Kommunale Selbstverwaltung ist kein freiwilliges Zugeständnis von Land und Bund, sondern Verfassungsauftrag. Sie muss auch unter schwierigen finanziellen Bedingungen gewährleistet bleiben“, so Kowalewski abschließend.
